Veranstaltungen im Herbst

Tickets, Abo und Hygieneregeln
Spielbetrieb bis Ende Januar 2021 ausgesetzt

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat mit dem Badischen Staatstheater und den Staatstheatern Stuttgart beschlossen, den Spielbetrieb bis 31. Januar 2021 ruhen zu lassen. Ein hochkomplexes Gefüge wie ein Dreispartenhaus braucht für die Disposition seiner Produktionen größere Vorläufe. Die ungewisse Dauer des bestehenden Teil-Lockdowns stellt unseren Betrieb vor zu große Herausforderungen, weshalb wir uns für diese langfristige und planbare Lösung entscheiden mussten. Abonnent*innen werden hinsichtlich der ausfallenden Vorstellungen persönlich durch das Abonnementbüro informiert.

Der Vorverkauf für die Vorstellungen ab Februar beginnt voraussichtlich am 25. Januar 2021.
Ticketkauf
Spielbetrieb bis Ende Januar 2021 ausgesetzt

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat mit dem Badischen Staatstheater und den Staatstheatern Stuttgart beschlossen, den Spielbetrieb bis 31. Januar 2021 ruhen zu lassen. Ein hochkomplexes Gefüge wie ein Dreispartenhaus braucht für die Disposition seiner Produktionen größere Vorläufe. Die ungewisse Dauer des bestehenden Teil-Lockdowns stellt unseren Betrieb vor zu große Herausforderungen, weshalb wir uns für diese langfristige und planbare Lösung entscheiden mussten. Abonnent*innen werden hinsichtlich der ausfallenden Vorstellungen persönlich durch das Abonnementbüro kontaktiert.

Der Vorverkauf für die Vorstellungen ab Februar beginnt voraussichtlich am 25. Januar 2021.
Abonnement
Das Wichtigste vorab: Ihr Abonnement bleibt bestehen. Allerdings können wir in der nächsten Spielzeit in den Spielstätten aufgrund der derzeit gültigen Abstandsregelungen weniger Sitzplätze anbieten als gewohnt. Das kann sich noch ändern, doch die Veränderung der Sitzplatzkapazitäten führt dazu, dass wir Ihnen vorerst nur rund ein Viertel der normalerweise in Ihrem Abonnement enthaltenen Vorstellungen anbieten können.

Die Situation entwickelt sich weiterhin mit einer großen Dynamik. Wir wollen darauf flexibel reagieren. Daher erhalten Sie Ihre Abo-Termine nicht wie gewohnt vorab, sondern erfahren schrittweise im August, wann und wie oft Sie unsere Spielstätten im Rahmen Ihres Abonnements besuchen können und welches Programm wir Ihnen bieten werden: Hoffentlich mehr als das oben genannte Viertel.

Neuvermietungen von Abonnements können aktuell leider nicht entgegen genommen werden, sollten Sie aber prinzipiell Interesse an einem Abonnement der Staatstheater Stuttgart haben, helfen wir Ihnen gerne in unserem Abonnementbüro weiter und können Sie auf Wartelisten setzen.

Alle weiterführenden Informationen finden Sie hier.

Telefon
0711. 20 32 220
E-Mail
abo@staatstheater-stuttgart.de
Hygieneregeln
Maskenpflicht in Vorstellungen

  • Ab Mittwoch, dem 14. Oktober ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch während der Vorstellung für alle Besucher*innen unserer Veranstaltungen in allen Spielstätten verpflichtend. Damit reagieren wir auf die neuen Maßnahmen der Stadt Stuttgart zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln

  • Bitte halten Sie zu allen Gästen, die außerhalb Ihres eigenen Haushalts leben in allen Situationen genügend Abstand (mindestens 1,50 Meter).
  • Wahren Sie bitte mit Rücksicht auf die anderen Besucher*innen und Mitarbeiter*innen die Nies- und Hustenetikette.
  • Beachten Sie dies vor allem zum Ende der Veranstaltung. Auch zu diesem Zeitpunkt gilt es, die Abstandsregeln einzuhalten und den Veranstaltungsort geordnet zu verlassen.
  • An den Eingängen sind Desinfektionsspender für Sie aufgestellt.
  • Bitte achten Sie darauf, Ihre Hände gründlich zu waschen.
  • Bitte nutzen Sie die kontaktlose Bezahlmöglichkeit der Eintrittskarten.
  • Den Anweisungen des Einlasspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kolleg*innen freuen sich schon darauf wieder für Sie da zu sein und Sie in jeder Lage über die aktuell geltenden Hygiene-Richtlinien zu informieren.
  • Wir bitten Sie außerdem innerhalb des Veranstaltungsgeländes auch während der Vorstellung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Besucher*innen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, sind aufgefordert, sich mit einem entsprechenden Originalattest an den Besucherservice zu wenden. Ohne Vorlage eines solchen originalen Attests ist der Besuch der Vorstellung nicht gestattet.
  • Mund-Nase-Bedeckungen dürfen in den Eingangsbereichen und den Foyers nur im Bewirtungsbereich und nur zum Essen und Trinken abgenommen werden.

Personalisierte Karten und Datenschutz

  • Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten sind wir dazu verpflichtet, die persönlichen Daten aller Besucher*innen unserer Veranstaltungen beim Kauf der Karten zu erheben. Beim Einlass zu den Veranstaltungsorten werden diese ggf. entsprechend geprüft. Sollten die Personalien abweichen, behalten wir uns vor, am Veranstaltungsort die richtigen Daten aufzunehmen. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter Punkt 1 c).
    Eine Weitergabe von Eintrittskarten an Dritte ist nur unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg möglich.
  • Der Eintritt mit weitergegebenen, personalisierten Eintrittskarten ist nur möglich, wenn sich die neuen Karteninhaber am Einlass als Besucher*innen registrieren.

    Hinweis: Wenn bei Ihnen selbst Krankheitszeichen auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten können (Fieber, Schnupfen, Husten o.ä.), sollten Sie unbedingt zu Hause bleiben und unsere Vorstellungen nicht besuchen! Auch Personen, bei denen in den letzten 14 Tagen COVID-19 nachgewiesen wurde, können nicht teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, die mit Personen, die mit COVID-19 infiziert sind (nachgewiesen oder vermutet), in Kontakt standen.

    Weitere Informationen und Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus finden Sie auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.