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18.05.2021 Die Öffnungsstufen im Sommer
Die jüngste Corona-Verordnung des Landes macht Open-Air-Kultur bei sinkender Inzidenz möglich. Am 18. Mai ist die 7-Tage-Inzidenz in Stuttgart zum ersten Mal seit über einem Monat wieder unter die kritische Marke von 100 gesunken. Was das für uns in den nächsten Wochen bedeuten könnte, steht hier.
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes werden lang ersehnte Öffnungsschritte aus dem Lockdown auch für die Kultur möglich. Sofern es die Inzidenzzahlen des jeweiligen Stadt- oder Landkreises zulassen, sind im ersten Schritt Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich, in der dritten Stufe auch größere Open Air Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum. „Das sind gute Aussichten für uns alle und für die baden-württembergische Kulturszene“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer am Freitag (14. Mai) in Stuttgart. „Die Open-Air-Saison kann kommen. Wir freuen uns auf einen Sommer mit mehr Kultur.“

Die ab 14. Mai gültige Corona-Verordnung sieht für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen dreistufigen Öffnungsplan auch für Kulturveranstaltungen vor:

Öffnungsstufe 1:

Bei einem stabilen Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder Landkreis von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt:

  • Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich. Dies schließt auch Proben und Aufführungen der Breitenkultur mit ein. Maximal zulässig sind 100 Besucher und Besucherinnen im Freien, wobei der Veranstalter weiterhin dafür zu sorgen hat, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden können.


Öffnungsstufe 2:


Zwei Wochen nach dem ersten Öffnungsschritt und bei einer weiter stabilen Inzidenzlage unter 100 mit sinkender Tendenz.

  • Jetzt können Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern auch in Innenräumen stattfinden.
  • Open Air sind dann bis zu 250 Personen im Publikum erlaubt.


Öffnungsstufe 3:


Nochmals zwei Wochen später und bei weiter stabilen Inzidenzwerten unter 100 mit sinkender Tendenz gilt:

  • In Innenräumen dürfen Kulturveranstaltungen mit bis zu 250 Besucher und Besucherinnen stattfinden.
  • Open Air sind Veranstaltungen bis zu 500 Personen im Publikum erlaubt.

Quelle: Pressemitteilung des MWK vom 14. Mai 2021