Fragen & Antworten

Die Sanierung
des Opernhauses

Vermutlich haben Sie es mitbekommen: Die dringend nötige Sanierung des Opernhauses ist derzeit in aller Munde. Doch was steckt eigentlich hinter diesen Maßnahmen? Warum sind sie überhaupt erforderlich? Wie kommt die Kostenberechnung zustande? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten hier für Sie zusammengestellt!
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Hier können Sie die bisherige Entwicklung der Sanierung nachverfolgen.

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„Magie gibt es nur auf der Bühne“: Wie sieht der Arbeitsalltag im Stuttgarter Opernhaus aus? Unter welchen Umständen arbeiten Musiker*innen, Tänzer*innen, Techniker*innen? Mitarbeiter des Hauses geben hier Einblick!
Warum muss das Opernhaus saniert werden, es sieht doch noch gut aus?
Das gilt nur für den ersten, oberflächlichen Blick. Die letzte Sanierung war im Wesentlichen eine Rekonstruktion des Zuschauerraums nach den Originalplänen von Max Littmann und liegt inzwischen 35 Jahre zurück. Auch die Technik stammt aus den 1980er-Jahren. Heute geht es daher vor allem um die Arbeitsplätze und die veraltete Bühnen- und Haustechnik. Die Arbeitssituation für viele der 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würde heute nicht neu genehmigt werden, insbesondere die Arbeitsplätze in den Werkstätten sowie im Bühnen- und Orchesterbereich. Der Betrieb wird nur noch mit Blick auf eine anstehende Sanierung geduldet. Wird nicht saniert, droht eine Betriebsschließung. An einer Sanierung führt also kein Weg vorbei.
Wie wurde der Sanierungsbedarf ermittelt?
Im Jahr 2014 legte das Büro Kunkel Consulting International ein Gutachten vor, in dem der gesamte Sanierungsbedarf erstmals ausführlich ermittelt wurde. Das Gutachten der Theaterexperten wurde von den Fachleuten des Landes intensiv geprüft. Eines der Ergebnisse: Um gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, Energieeinsparung und Gebäudetechnik zu erfüllen, braucht es neben einer modernisierten Bühne zusätzliche Flächen von rund 10.000 Quadratmetern. Dieser Flächenmehrbedarf wurde in einem weiteren Gutachten gründlich überprüft und bestätigt. Fazit: Die Württembergischen Staatstheater brauchen diese Flächen für ihren erfolgreichen Betrieb.
Was bedeutet der Flächenmehrbedarf städtebaulich?
Ausgangspunkt der bisherigen Planung war es, den Flächenmehrbedarf am Standort im Oberen Schlossgarten zu decken. Dazu sollte unter anderem das alte Kulissengebäude an der Konrad-Adenauer-Straße abgerissen oder rückgebaut und größer neu errichtet oder erweitert werden – bis hin zum Gebhard-Müller-Platz. Der Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater hat sich dann aber - im Einklang mit den Empfehlungen der Bürgerbeteiligung - dafür ausgesprochen, den enormen Raumdruck am Hauptstandort der Württembergischen Staatstheater zu reduzieren. Auf einem städtischen Grundstück an der Zuckerfabrik in Bad Cannstatt sollen neben dem dort bereits bestehenden Kulissenlager in einem neuen Gebäude etwa 8.400 Quadratmeter Nutzungsfläche für zeitgemäße Dekorationswerkstätten geschaffen werden. Auf diese Weise kann das Kulissengebäude am Hauptstandort kleiner als bislang geplant ausfallen und es eröffnen sich an der Ecke Gebhard-Müller-Platz/Konrad-Adenauer-Straße Spielräume für neue städtebauliche und gestalterische Perspektiven.
Mit den konkreten Planungen für den Neubau der Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik wurde bereits begonnen.
Wie kommt die Kostenberechnung aus dem Jahr 2019 zustande?
Die Kostenberechnung teilt sich auf in drei Bestandteile:

  1. das Opernhaus mit einer modernen Bühnentechnik: 260 Millionen Euro
  2. den Neubau des Kulissengebäudes: 200 Millionen Euro
  3. die Umstrukturierung und Öffnung bestehender Gebäude mit zusätzlichem Raum für künstlerische Vermittlungsarbeit, Programme für den Tagesbetrieb, neue künstlerische Formate und angemessene Gastronomie: 90 Millionen Euro

Das sind zusammen rund 550 Millionen Euro auf Basis der Baupreise im Jahr 2019. Die Kostenschätzung wurde seitdem nicht fortgeschrieben. Grundsätzlich zeigt die dynamische Baupreisentwicklung der vergangenen Jahre die Schwierigkeit belastbarer Baupreisprognosen über längere Zeiträume.

Vor diesem Hintergrund und insbesondere aufgrund der seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine nochmals deutlich gestiegenen und voraussichtlich noch weiter steigenden Baupreise ist eine belastbare Prognose zur Entwicklung der Kosten für die Sanierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater aktuell nicht möglich. Die Sanierung und Erweiterung muss zunächst mit einem konkreten Entwurf geplant werden. Dazu gehören neben dem Hauptstandort auch der Neubau für die Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik in Stuttgart Bad-Cannstatt und das Interim am Nordbahnhof. Erst dann können die Kosten belastbar ermittelt werden.

Warum sprechen viele bei den ermittelten Kosten dann von rund 1 Milliarde Euro?
Dem Land und der Stadt ist es wichtig, mit realistischen Annahmen und einer gründlichen Planung an so ein großes Projekt wie die Sanierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater heranzugehen. Die Sanierung und Erweiterung und damit auch die Finanzierung erstrecken sich über rund zehn Jahre. Die Kosten für Arbeit und Baumaterial erhöhen sich jedes Jahr, wie andere Preise auch. Wie stark sie steigen, zeigt der Baukostenindex.

Die Planungen stehen am Anfang, es gibt Machbarkeitsstudien, aber noch keine konkreten Entwürfe der Teilprojekte am Hauptstandort, an der Zuckerfabrik und für das Interim am Nordbahnhof. Wie beispielsweise am Hauptstandort das Kulissengebäude später aussehen wird, weiß noch niemand. Unabhängig von einem konkreten Entwurf bestehen am Hauptstandort bei der Logistik auf der Baustelle, im Untergrund oder beim Denkmalschutz Planungs- und somit Kostenrisiken.

Deshalb haben die Fachleute des Landes im Jahr 2019 mit einem Zuschlag von 30 Prozent kalkuliert, was bei einem so großen und komplexen Projekt noch an Unwägbarkeiten kommen kann, und entsprechend vorgesorgt. Das sind 165 Millionen Euro zusätzlich zu den geschätzten 550 Millionen Euro.

Für die steigenden Baupreise wurden über eine Laufzeit von rund zehn Jahren weitere rund 243 Millionen Euro eingeplant. Das macht dann rund 960 Millionen Euro, wenn die Planung seit 2020 unterbrechungsfrei fortgeführt worden wäre.

Bei Zugrundelegung der aktuellen und in den letzten Jahren tatsächlich eingetretenen Baupreissteigerungen erhöht sich bei einer Neuberechnung der Kostenrahmen aus dem Jahr 2019 entsprechend. Aufgrund der aktuell weiterhin volatilen Entwicklung der Baupreise ist eine Aktualisierung der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt ohne konkrete Planungen allerdings nicht sinnvoll oder beständig. Die kalkulierte Gesamtsumme entspricht vergleichbaren Projekten ähnlicher Größenordnung in Deutschland und in anderen Ländern, die teilweise bereits laufen.

Damit der Betrieb auch während der Bauzeit möglich ist, braucht es für die Aufführungen von Oper und Ballett und die Arbeitsplätze eine Übergangslösung – einen Interimsstandort[RM1] . Dieser ist auf dem sogenannten Gebiet „C1“ an den Wagenhallen in Stuttgart Nord geplant und soll aus drei Gebäudeteilen bestehen. Dort sollen die wesentlichen Funktionen von Oper und Ballett des Standorts am Oberen Schlossgarten mit Ausnahme der Dekorationswerkstätten untergebracht werden.

Zwei der drei Gebäude werden im Anschluss an die WST-Nutzung ihrer in der städtebaulichen Planung hinterlegten Nutzungsbestimmung in der ‚Maker-City‘ zugeführt und damit dauerhaft erhalten. Bereits zu Beginn der WST-Nutzung werden dort zusätzlich auch Wohnungen errichtet. Das dritte Gebäude wird als Interimsspielstätte mit Foyer, Zuschauerraum und Bühne als temporärer Bau erstellt.
Analog dem Vorgehen am Hauptstandort wurde auch hier auf die geschätzten groben Baukosten ein Risikozuschlag angenommen. Da im Neubaubereich jedoch weniger Unwägbarkeiten zu erwarten sind, wurde der Zuschlag mit 15 % angesetzt.
Neben einem Zuschlag auf klimaschutzfördernde Maßnahmen wurde aufgrund der sehr langen Projektvorläufe darüber hinaus eine Steigerung der Baupreise berücksichtigt. Die aktuelle massive Baupreissteigerung ist zu beobachten und gegebenenfalls bei einer längerfristigen Betrachtung entsprechend nachzuführen. Für den temporären Gebäudeteil sowie für die temporären Verbindungs- und Funktionsbauten wurde ein Betrag von 110 Millionen Euro geschätzt, für die dauerhaften Gebäudeteile mit Wohnen ein Betrag von 114 Millionen Euro.
[RM1]Das Interim ist nicht für 1400 MA

Wann müssten Land und Stadt die Summe zahlen?
Die Kosten fallen nicht auf einen Schlag an, sondern verteilen sich auf viele Jahre. Die Dauer von zehn Jahren bedeutet, dass im jährlichen Durchschnitt mit unter 100 Millionen Euro kalkuliert werden kann. Da das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart sich als Träger der Staatstheater Stuttgart die Kosten teilen, läge der Durchschnitt jeweils bei unter 50 Millionen Euro.
Corona-Pandemie, Krieg, Lieferengpässe – wie wirkt sich das auf die Kosten der Sanierung aus?
Stadt und Land haben Ende 2019 eine transparente und seriöse Kostenschätzung für die Sanierung und Erweiterung des Hauptstandorts sowie für den Interimsstandort vorgelegt und mit ehrlichen Zahlen für dieses Projekt geworben. Dem ging eine intensive fachliche Prüfung und Debatte voraus. Baupreissteigerungen und weitere Risiken wurden einkalkuliert.

Die Baupreisentwicklung hat sich seitdem massiv verschärft, unter anderem durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Lieferengpässe bei Baustoffen und hohe Energiekosten. Seit 2019 sind die Baupreise im Jahresmittel um rd. 7,6 Prozent gestiegen. Und die Baupreise werden auch infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine nochmals deutlich zulegen.

Diese zwei zentralen Preistreiber - eine globale Pandemie und einen Krieg in Europa - konnten 2019 nicht vorhergesehen werden.

Heißt: Auch Stadt und Land rechnen mit Kostensteigerungen – was im Übrigen alle Bauprojekte betrifft. Über die Höhe der Kostensteigerungen lässt sich heute aber keine seriöse Aussage treffen, zumal noch keine konkrete Planung vorliegt. Detailliertere Kostenschätzungen können erst auf der Grundlage einer belastbaren Planung der Baumaßnahmen erstellt werden. Alles andere ist reine Spekulation.
Was sind die nächsten Entscheidungsschritte?
Der Gemeinderat der Stadt hat am 28.07.2021 einen Grundsatzbeschluss für das Projekt gefasst und dem Sanierungskonzept zugestimmt. Zudem hat er im Jahr 2021 einer Finanzierungszusage über die anteiligen städtischen Planungsmittel in Höhe von 13,5 Millionen Euro zugestimmt.

Am 05.05.2022 hat der Gemeinderat den Vorprojektbeschluss für das Interim im Bereich der geplanten „Maker City“ auf dem Gelände C 1 an den Wagenhallen in Stuttgart Nord gefasst. Dieser enthält unter anderem die Freigabe für Planungskosten in Höhe von 13 Millionen Euro bis einschließlich der Entwurfsplanung.

Auf Landesseite ist ein erneuter Grundsatzbeschluss für die Sanierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater nicht erforderlich. Mit der Etatisierung einer Planungsrate im Haushalt 2018/19 und deren Erhöhung auf 27 Millionen Euro im Haushalt 2020/21 hat der Landtag in der ersten Stufe den Baubedarf an den WST anerkannt und die Freigabe für die Planung erteilt.

Wenn die Entwurfsplanungen der Teilprojekte auf dem Tisch liegen, werden darauf aufbauend die konkreten Kosten beziffert werden. Erst auf Grundlage dieser entwurfsspezifisch ermittelten Kosten entscheiden der Landtag und der Gemeinderat über die Etatisierung der weiteren Planungs- sowie der Baukosten.

Stand heute wirkt sich jede Verzögerung bei dem Projekt negativ auf die Kosten aus. Es besteht daher größtes Interesse, voranzukommen. Mit der Gründung der gemeinsamen Projektgesellschaft von Stadt und Land wurde ein großer Meilenstein erreicht. Am 10.01.2023 wurde die „ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH“ gegründet und befindet sich nun im Aufbau.
Warum gibt es keine günstigere Lösung?
Die Stuttgarter Oper und das Ballett haben Weltrang, sie sind international von herausragender Bedeutung. Mit der Generalsanierung und Erweiterung sollen die Württembergischen Staatstheater als kulturelles Aushängeschild des Landes und der Stadt für mindestens die nächsten 50 Jahre einen gesicherten und zukunftsweisenden Arbeitsort erhalten und somit weiterhin konkurrenzfähig bleiben. Neben den theaterspezifischen Arbeiten sollen auch städtebauliche Akzente gesetzt werden und die Baukörper sollen eine Öffnung in die Stadtgesellschaft hinein vermitteln.

Das bestehende Konzept zur Sanierung und Erweiterung der Oper beruht fast ausschließlich auf rechtlichen Vorgaben und zwingenden betrieblichen Belangen – Stichwort Arbeitsschutz. Auch die Kosten eines fiktiven Neubaus wurden geprüft mit dem Ergebnis, dass bei Zugrundelegung des Flächenbedarfs der Württembergischen Staatstheater in der Gesamtschau noch höhere Kosten anfallen würden, da der Littmann Bau ohnehin saniert werden muss. Zudem gibt es keinen geeigneten Standort für einen Neubau.

Grundlage für das Umsetzungskonzept und die Grobkostenplanung sind die Anforderungen der Württembergischen Staatstheater an Flächen und deren technische Ausstattung. Das ist die Voraussetzung für einen modernen und künstlerisch wertvollen Spielbetrieb. Die Stuttgarter Oper und das Ballett haben Weltrang, sie sind international von herausragender kultureller Bedeutung. Mit der Sanierung und Erweiterung soll dieses Aushängeschild Baden-Württembergs weiterhin arbeits- und konkurrenzfähig bleiben.

Die im Raum stehende Summe ist nicht auf dem Papier künstlich günstiger gerechnet worden im Wissen, dass diese Summe später nicht mehr zu halten sein wird. Vergleichbare Projekte in anderen Städten zeigen, dass sie sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegen – auch wenn sie im Vorfeld günstiger schienen.

Bei den Städtischen Bühnen Köln, einem Dreispartenhaus mit rund 700 Beschäftigten waren die reinen Baukosten anfangs mit 253 Millionen Euro veranschlagt. Aktuell rechnet man dort damit, dass die Sanierung zwischen 618 und 644 Mio. Euro kosten wird (Baukosten, inklusive Baunebenkosten und aller bekannter Risiken). Mehr Infos unter: https://sanierung.buehnen.koeln/de/faq.

Die Deutsche Oper am Rhein am Standort Düsseldorf soll für über 700 Millionen Euro einen Neubau bekommen. Das hat die Stadt Ende 2021 beschlossen.

Der Vergleich ist angemessen: Die Württembergischen Staatstheater Stuttgart sind mit 1.400 Beschäftigten das größte Drei-Sparten-Theater weltweit (Oper, Ballett, Schauspiel).
Warum baut man kein neues Opernhaus? Wäre das nicht günstiger zu haben?
Diese Fragen sind von den Trägern Stadt und Land, den Bauverwaltungen und den Württembergischen Staatstheatern intensiv diskutiert worden. In einem mehrjährigen Prozess im Verwaltungsrat der Staatstheater hat sich das Gremium für eine Sanierung und Erweiterung des Opernhauses entschieden, unter anderem auch weil ein Neubau teurer wäre.

Das historische Opernhaus im Herzen der Stadt muss auch bei einem Neubau erhalten werden, um dort weiterhin Ballettaufführungen zeigen zu können. Auch dafür müsste umfassend saniert werden, was erhebliche Kosten verursachen würde. Der überwiegende Teil ergibt sich aus gesetzlichen Auflagen.

Um die Kosten besser einordnen zu können, hat die Landeshauptstadt einen fiktiven Neubau berechnet. Dieser könnte realistisch beispielsweise auf dem S21-Gelände hinter dem neuen Bahnhof errichtet werden. Mit einem Baubeginn wäre erst nach Inbetriebnahme des neuen Hauptbahnhofs und dem Rückbau des Gleisvorfelds zu rechnen – also etwa ab 2028.

Aus den bekannten Kosten von Opernhausprojekten in Kopenhagen, Oslo und Linz wurde ein Mittelwert errechnet, erweitert um die im Jahr 2019 zu erwartenden Baukostensteigerungen für die Bauzeit von 2029 bis 2034. Dieser Mittelwert für einen Opernneubau betrug 642 Millionen Euro im Jahr 2019.

Nachdem dieser Neubau errichtet worden und Oper, Ballett und die Produktionsstätten umgezogen wären, könnte erst mit der Sanierung des Littmann-Baus und dem Umbau des Kulissengebäudes begonnen werden. Auf eine Kreuzbühne könnte verzichtet werden, da im Littmann-Bau dann nur noch Ballett-Aufführungen vorgesehen sein würden. Die Sanierungskosten reduzieren sich daher auf Basis der Preise aus dem Jahr 2019 um 20 bis 26 Millionen Euro. Auch könnte auf einen geringen Teil der Bühnentechnik verzichtet werden. Das Kulissengebäude müsste nicht abgebrochen und neu und größer errichtet, sondern könnte reduziert saniert werden. Ebenso wären die Anpassungen in Hof 3 zum Eckensee hin weniger aufwändig. Auch hier müssen mögliche Risiken und absehbare Baukostensteigerungen eingerechnet werden.

In der Summe dieser Teilprojekte war im Jahr 2019 mit Kosten von 1,2 bis 1,4 Milliarden Euro zu rechnen. Darin enthalten sind nicht die zusätzlichen Kosten für den fortwährenden Unterhalt einer zweiten Spielstätte, die Land und Stadt dann ebenfalls zu tragen hätten.
Was spricht gegen die Idee, ein neues Konzerthaus zu bauen und dies zunächst als Ausweichspielstätte für die Oper zu nutzen, während der Littmann-Bau saniert wird?
Auch wenn in beiden Häusern Musik gespielt wird, so haben ein Opernhaus und ein Konzerthaus vollkommen unterschiedliche Anforderungen an die Architektur und die Akustik. Eine Ausweichspielstätte für Oper und Ballett benötigt einen Bühnenturm und Orchestergraben. Ein Konzerthaus benötigt dies nicht. Im Gegenteil würde ein Bühnenturm die Konzertakustik zunichtemachen. Die Stadt hat diese Frage begutachten lassen. Der Gutachter kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass weder für die Oper noch für das Konzerthaus aus einem solchen Mischgebäude eine gute Lösung entstehen würde.
Sollte man auf die Kreuzbühne verzichten?
Für die bauliche Erweiterung des Littmann-Baus als Voraussetzung für den Einbau der Kreuzbühne wird eine Kostenspanne von 20 bis 26 Millionen Euro auf Basis der Preise im Jahr 2019 veranschlagt. Da die Bühnentechnik sowieso ausgetauscht werden muss, spielt sie in dieser Kostenspanne keine Rolle.

Eine Erweiterung der Bühnenlandschaft ist wichtig, um schnell und effizient Umbauten und Kulissenwechsel vornehmen zu können und auch mehr Vorstellungen bieten zu können – damit wären mehr Aufführungen für das Stuttgarter Ballett möglich. Die Nachfrage nach Karten für das Ballett kann aktuell bei weitem nicht befriedigt werden, Besucherinnen und Besucher müssen oftmals abgewiesen werden. Mit einer Kreuzbühne könnte es künftig beispielsweise möglich sein, am Sonntagmorgen eine Opernvorstellung für Familien zu geben und am Abend eine Ballettvorstellung. Am folgenden Montagmorgen kann eine Schulvorstellung stattfinden, anschließend eine Probe und abends eine Produktion aus dem Repertoire. Mit dieser hohen Variabilität können auch neue Besuchergruppen angesprochen werden. Der Repertoirebetrieb – in Deutschland die Grundlage des Theaterbetriebs – kann so mit einer hohen programmatischen Flexibilität gestaltet werden.

Zudem bietet eine Kreuzbühne mehr Flexibilität und Raum für Bühnenbild und Regie und ermöglicht es, auch neue Entwicklungen zu realisieren. Die hervorragende künstlerische Arbeit von Ballett und Oper, die regelmäßig durch Auszeichnungen bestätigt wird, benötigt solche Produktionsbedingungen. Der hohe künstlerische Erfolg wird trotz der schwierigen Rahmenbedingungen erarbeitet und ist auf das große Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor und hinter der Bühne zurückzuführen. Dieser Erfolg darf nicht Argument dafür sein, die bestehenden Rahmenbedingungen dauerhaft zu belassen.
Um wie viel Meter muss die Fassade des Littmann-Baus für die Kreuzbühne versetzt werden?
Für den Einbau einer Kreuzbühne müsste der Littmann-Bau an der Südseite auf einer Länge von etwa 16 Metern um etwa 2,50 Meter in Richtung Landtag verbreitert werden. Ohne eine Kreuzbühne ist ein Wechsel von Auftritten der Sparten Oper und Ballett und zwischen verschiedenen Aufführungen sehr aufwändig. Auch bei der künstlerischen Gestaltung sind teils Grenzen gesetzt. Mit einer Kreuzbühne könnten Bühnenbilder in Zukunft schneller gewechselt werden. Auch wären damit mehr Aufführungen, beispielsweise für das stark nachgefragte Stuttgarter Ballett, möglich.
Was würde passieren, wenn man nichts täte?
Der Spielbetrieb im historischen Littmann-Bau wäre nur noch wenige Jahre aufrechtzuerhalten. Für die veraltete Technik gibt es kaum noch Ersatzteile bzw. Personal, das damit umgehen kann.
Wo soll also der Spielbetrieb während der Sanierung stattfinden?
Bei den Wagenhallen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grundlage des Ergebnisses des internationalen offenen städtebaulichen Wettbewerbs für Stuttgart Rosenstein eine Konzeption für einen Interimsstandort auf dem C1-Areal an den Wagenhallen erarbeitet. Dabei werden mehr als die Hälfte der entstehenden Gebäude dauerhaft nachgenutzt, indem sie im Anschluss an die Nutzung durch die WST ihrer in der städtebaulichen Planung hinterlegten Nutzungsbestimmung in der Maker City als Büros, Werk- und Kulturstätten und auch Wohnungen zur Verfügung stehen werden. Der Rest, besonders die Interimsspielstätte, wird in Modulbauweise erstellt und kann nach Ende der Nutzung durch die Württembergischen Staatstheater verkauft werden. Da viele Opernhäuser weltweit saniert werden müssen, gibt es für diese Module einen Markt. Nicht zuletzt ist dieser Standort bestens an Bus und Bahn angebunden.

Derzeit führt die Stadt Stuttgart den hochbaulichen Realisierungswettbewerb für das Interim an den Wagenhallen durch. Die Jurysitzung zur Entscheidung über die eingereichten Wettbewerbsbeiträge findet im Juni 2023 statt.
Warum braucht man überhaupt eine Ausweichspielstätte?
Während das Opernhaus saniert und erweitert wird, kann dort nicht gespielt, gesungen, musiziert und getanzt werden. Um auch während der Bauzeit die künstlerische Exzellenz von Oper und Ballett zu erhalten und den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern wie auch den vielen Besuchern aus nah und fern ein vielfältiges Programm anbieten zu können, benötigt man eine temporäre Ersatzbühne.       
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?
Ein „Bürgerforum zur Sanierung der Württembergischen Staatstheater“ hat von Oktober bis Dezember 2020 stattgefunden. 57 Zufallsbürgerinnen und -bürger aus der Stadt, dem Umland und aus dem ganzen Land haben sich über mehrere Sitzungen intensiv mit der Komplexität des Projekts befasst, Expertinnen und Experten gehört und sich am Ende nach einer tiefgehenden Auseinandersetzung eine fundierte Meinung zur Opernhaussanierung und der Erweiterung gebildet.

Das Votum der Zufallsbürgerinnen und -bürger wurde den entscheidenden Gremien vorgelegt.
Es ist auch weiterhin wichtig, bei den Menschen für das Projekt zu werben. Schließlich geht es um ein Projekt, das in die Gesellschaft hineinwirkt. Die durchgeführte Bürgerbeteiligung war hier ein hervorragender Anfang mit intensiven Erörterungen und umfassenden Informationen. Weitere Formate der Bürgerbeteiligung sind in Planung.

Neben den bautechnischen Gesichtspunkten sind künftig noch stärker inhaltliche Themen, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven in den Vordergrund zu stellen. Die Württembergischen Staatstheater sind dabei, eine Vision und Kommunikationsstrategie zu entwickeln, wie sie sich für das Publikum, die Gesellschaft und die Stadt öffnen und wirken wollen.
Wann könnte es mit den Bauarbeiten losgehen?
Zunächst müssen der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart und der Landtag von Baden-Württemberg den Entwurfsplanungen grundsätzlich zustimmen. Ausgehend davon könnte mit dem Neubau der Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik in Stuttgart-Bad-Cannstatt sowie dem Neubau des Interims in Stuttgart-Nord voraussichtlich im Jahr 2025 begonnen werden. Voraussetzung für einen Baubeginn am Hauptstandort ist die Fertigstellung der Dekorationswerkstätten und des Interims.

Für die Planung und Umsetzung der Sanierung und Erweiterung haben sich die Stadt und das Land auf die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft verständigt. Die ProWST. Durch die Planung und Umsetzung der drei komplexen Teilprojekte Interim, Zuckerfabrik und Oberer Schlossgarten durch die ProWST soll eine effiziente Planung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme aus einer Hand gewährleistet werden. Die ProWST wurde am 10.01.2023 gegründet.

Natürlich kann die ProWST nicht sofort, ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung, die bisher von Stadt und Land geführten Planungen für das Interim am Nordbahnhof und die Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik übernehmen und fortführen.

Zunächst ist der Aufbau eines Personalkörpers eine der wichtigen Zielsetzungen. Die Planungen von Stadt und Land für die Teilprojekte sollen von der ProWST in einem begleiteten Prozess nach und nach fließend übernommen und ihr zu einem jeweils geeigneten Planungsstand abschließend übertragen werden. So soll der Wissenstransfer von Stadt und Land auf die Projektgesellschaft sichergestellt werden.
Für wen wird das Opernhaus saniert?
Ein Jahrhundert-Projekt wie die Opernhaussanierung bewahrt den aus dem Jahr 1912 stammenden denkmalgeschützten Bau als Spielstätte für die preisgekrönte Oper und das weltbekannte Ballett für die kommenden Generationen. Es ist ein internationales Aushängeschild der Stadt, der Region und darüber hinaus. Die Württembergischen Staatstheater sind auch ein zentraler Standortfaktor für die Attraktivität von Stadt und Land. Inhaltlich und künstlerisch sind Oper und Ballett selbst zukunftsentwerfend und -gestaltend – sie benötigen aber auch ein Gebäude, in dem sie dies tun können.
Für wen wird Oper und Ballett gemacht?
Die Aufführungen von Ballett und Oper werden für alle Bürgerinnen und Bürger gemacht, für alle Menschen hier im Land und darüber hinaus für alle Generationen. Oper und Ballett/Tanz sind universelle Kunstformen, die alle und alles einschließen. Sie verbinden Sprache, Bewegung, Musik, Emotionen und Sinnlichkeit zu einem Gesamterlebnis. Die Werke handeln von uns, von Menschen in besonderen Situationen und Konflikten. Oper und Ballett/Tanz arbeiten mit Erinnerung, Gegenwart und Entwürfen für die Zukunft.

Jede Spielzeit besuchen rund 450.000 Menschen die Staatstheater mit Oper, Ballett und Schauspiel. Im Opernhaus gibt es Karten ab 8 Euro. Für jede Vorstellung, für jede und jeden, der oder die interessiert ist, einschließlich des Fahrscheins für Hin- und Rückfahrt im VVS-Netz.

Die Oper lädt in jeder Spielzeit zu über 300 Vorstellungen unterschiedlicher Formate ein, vom 30-minütigen Sitzkissenkonzert für die Kleinsten über kostenlose Konzerte zur Mittagszeit, Kammerkonzerte und Sinfoniekonzerte in der Liederhalle, Programme zum Mitmachen, neue Formate an neuen Orten, Ungewöhnliches und Verblüffendes, Kooperatives und Integratives, Experimentelles und Audiovisuelles und natürlich die große Oper im historischen Zuschauerraum. Die Junge Oper im Nord richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, kooperiert mit allen Schulen im Land und leistet darüber hinaus Stadtteilarbeit in Stuttgart-Nord vom Löwentor bis zum Hallschlag.

Das Stuttgarter Ballett präsentiert ein breitgefächertes Repertoire von traditionellen klassischen Balletten bis hin zu zeitgenössischem Tanz und fördert junge und etablierte Choreographen, indem in jeder Spielzeit Uraufführungen in Auftrag gegeben werden. Kostenlose Einführungen und gesonderte Kindereinführungen, Blicke hinter die Kulissen, öffentliche Trainings der Kompanie, Ballett im Park sowie Mini-Tanzworkshops und Ballettführungen sind einige der Vermittlungsprojekte und kostenlosen Angebote.

Das Stuttgarter Ballett präsentiert ein breitgefächertes Repertoire von traditionellen klassischen Balletten bis hin zu zeitgenössischem Tanz und fördert junge und etablierte Choreographen, indem in jeder Spielzeit Uraufführungen in Auftrag gegeben werden. Kostenlose Einführungen und gesonderte Kindereinführungen, Blicke hinter die Kulissen, öffentliche Trainings der Kompanie, Ballett im Park sowie Mini-Tanzworkshops und Ballettführungen sind einige der Vermittlungsprojekte und kostenlosen Angebote.
Wie wird von Stadt und Land über die Sanierung und Erweiterung des Opernhauses entschieden?
Der Prozess läuft im Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater. Dieses Gremium setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der im Gemeinderat und im Landtag vertretenen Parteien zusammen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern aus Landesregierung und Landeshauptstadt Stuttgart. Der Verwaltungsrat liefert dem Gemeinderat der Landeshauptstadt und dem Landtag von Baden-Württemberg Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen für die Belange der Württembergischen Staatstheater. In den regelmäßigen Sitzungen des Verwaltungsrates werden alle für die Staatstheater wichtigen Themen besprochen. Nach den Sitzungen wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen berichten in ihren Gremien, um ihre Kolleginnen und Kollegen für Entscheidungen über die Staatstheater im Gemeinderat und im Landtag vorzubereiten. Dies ist die klassische Arbeitsweise einer repräsentativen Demokratie.

Einen ersten Grundsatzbeschluss für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater hat der Landtag im Jahr 2018 getroffen: Mit der Etatisierung einer Planungsrate im Haushalt 2018/19 und deren Erhöhung auf 27 Millionen Euro im Haushalt 2020/21 hat der Landtag in der ersten Stufe den Baubedarf an den WST anerkannt und die Freigabe für die Planung der Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik sowie die Sanierung und Erweiterung des Hauptstandorts am Oberen Schlossgarten erteilt.

Der Gemeinderat der Stadt hat am 28.07.2021 einen Grundsatzbeschluss für das Projekt gefasst und dem Sanierungskonzept zugestimmt. Zudem hat er im Jahr 2021 einer Finanzierungszusage über die anteiligen städtischen Planungsmittel in Höhe von 13,5 Millionen Euro zugestimmt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat der Stadt am 05.05.2022 einen Vorprojektbeschluss für das Interim gefasst und dafür 13 Millionen Euro Planungsmittel freigegeben. Am 15.12.2022 erfolgte die Zustimmung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart zur Gründung der gemeinsamen Projektgesellschaft der Landeshauptstadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg. Zudem wurden die anteiligen Planungsmittel bis einschließlich der Entwurfsplanung für alle drei Teilprojekte des Gesamtprojekts Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart in den Haushalt eingestellt.

Die drei Teilprojekte Interim an den Wagenhallen, Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik und Sanierung und Erweiterung des Hauptstandorts Oberer Schlossgarten müssen zunächst belastbar geplant werden. Kostenberechnungen werden zum Zeitpunkt der jeweils abgeschlossenen Entwurfsplanung aufgestellt. Diese werden auf Grundlage der weiteren Planung und der Ausschreibungsergebnisse für Bauleistungen sukzessive fortgeschrieben. Auf Grundlage dieser entwurfsspezifisch ermittelten Kosten entscheiden das Land und die Stadt über die weitere Planung und Umsetzung der Teilprojekte.
Sollte man für das Geld, das für die Sanierung eingesetzt werden soll, nicht lieber Schulen, Straßen und Kitas bauen?
Sowohl Stadt als auch Land haben weitere wichtige Aufgaben. Diese werden aber neben der Sanierung und Erweiterung des Opernhauses trotzdem angegangen. Das Land Baden-Württemberg gibt im Jahr rund 50 Milliarden Euro aus. Über zehn Jahre gerechnet entspricht der Landesanteil für die Sanierung und Erweiterung des Stuttgarter Opernhauses etwa 0,1 Prozent des Haushaltsvolumens. Bezogen alleine auf die Bauprojekte des Landes über etwa 1 Milliarde Euro pro Jahr entspräche der Landesanteil etwa 5 Prozent. Und das alles bei Kalkulation des höchsten Wertes (inklusive Baupreissteigerungen und Risikopuffer).

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F +49 711 20 20-920
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