Der Mortier Next Generation Award wird alle zwei Jahre vergeben. Mit dem Award werden Projekte von Künstlerinnen und Künstlern unterstützt, die am Anfang ihrer Karriere stehen und außergewöhnliches Talent erkennen lassen. Noch bis 31. März 2023 können Bewerbungen eingereicht werden.
Mit dem Mortier Next Generation Award wird ein Projekt im Sinne des Theater-Erneuerers und -Visionärs Gerard Mortier unterstützt. Seine Grundsätze und sein Selbstverständnis sind dargelegt in den Büchern Dramaturgie einer Leidenschaft und Das Theater, das uns verändert (beide Bärenreiter/J.B. Metzler). Der Award ist mit einem Preisgeld in Höhe von 30.000 Euro dotiert. Der Gewinn des Mortier Next Generation Awards ist außerdem mit einem mehrmonatigen Fellowship am Wissenschaftskolleg zu Berlin verbunden, das in jedem akademischen Jahr einer interdisziplinären Gruppe von Wissenschaftler*innen und Künstler*innen Aufenthalte anbietet. Die Ausgestaltung und die Organisation der Fellowships obliegen dem Wissenschaftskolleg.

Bewerbung

Zur Bewerbung um den Mortier Next Generation Award berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Einreichungsstichtag das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerbungen für den Mortier Next Generation Award 2023 können bis zum 31. März 2023 ausschließlich per E-Mail an die Adresse mortier-awards@gmx.at eingebracht werden.


Alle Bewerbungen müssen eine Projektbeschreibung und eine Kostenkalkulation für die Verwirklichung des eingereichten Projekts enthalten. Diese Beschreibung soll den Umfang von 6.000 Zeichen nicht überschreiten. Fotos, Skizzen, Videos oder ähnliches Informationsmaterial können der Projektbeschreibung als Anhang angeschlossen werden (große Dateien bitte via WeTransfer).
Die Entscheidung über die Vergabe des Awards wird von einer unabhängigen Jury im Mai 2023 getroffen.

Verwendung des Förderbetrags

Der von der Jury zugesprochene Betrag in Höhe von 30.000 Euro ist für das eingereichte Projekt zweckgebunden. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, diesen Betrag ausschließlich für das in der Einreichung beschriebene Projekt zu verwenden. Für den Fall der Nichtdurchführung des Projekts ist der/die Preisträgerin zur umgehenden Mitteilung an den Verein und zur Rückerstattung aller empfangenen Geldleistungen verpflichtet. Das gleiche gilt für den Fall einer wesentlichen Änderung des Projekts, sofern diese vom Vorstand des Vereins nicht schriftlich genehmigt worden ist.

Der Verein ist berechtigt, bei Verletzung dieser Regeln, insbesondere bei Nichtdurchführung des Projekts, fehlender Berichterstattung oder nicht bewilligter Projektänderung bereits ausbezahlte Gelder vom Leistungsempfänger zurückzufordern. 
Dieser ist verpflichtet, nach Abschluss des geförderten Vorhabens einen schriftlichen Bericht über das Projekt einzureichen. Sämtliche mit dem geförderten Projekt zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Leistungsempfänger zu tragen.